Den Charakter der Bestattung vertraglich zu regeln unter Einbeziehung des Personenkreises, der benachrichtigt und eingeladen werden soll.
Beispiel: Schon aus Unkenntnis oder weil Hinterbliebene Überführungskosten sparen wollen, werden Bestattungen woanders, z.B. im Ausland, vorgenommen.
Den Bestattungsort vertraglich zu regeln.
Beispiel: Es kann passieren, dass ein Familiengrab vorhanden ist und der Verstorbene dennoch in einem Reihengrab bestattet wird. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Zum Beispiel: Den mit der Bestattung betrauten Familienangehörigen ist die Existenz eines Familiengrabes nicht bekannt.
Die Wahl des Grabes vertraglich zu regeln.
Beispiel: Je nach Einstellung der Angehörigen besteht die Gefahr, dass sich keiner für die Grabpflege zuständig fühlt, das Grab verwildert.
Ein Alleinstehender wird in der Regel umfangreichere Abmachungen und Festlegungen treffen als jemand mit Familie. Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige wichtige Dinge beschränkt werden. Ist das Verhältnis unterkühlt, vielleicht sogar gespannt, dann empfiehlt sich eine umfangreichere Absicherung.
Grundsätzlich bietet ein Vorsorgevertrag die Möglichkeit, Preisvergleiche anzustellen und den finanziellen Rahmen wohlüberlegt abzustecken.
Eine Bestattung erfordert heute bei ständig Weitersteigenden Friedhofsgebühren einen Betrag von 4.000 € bis 6.000 €, nicht gerechnet die Kosten für das Grabmal und die zukünftige Grabpflege.
Auch in dieser Hinsicht ist also Vorsorge erforderlich und sei es nur, um die Angehörigen später nicht finanziell zu überfordern.
Sprechen Sie mit Uns ! Wir beraten Sie auf dem Gebiet einer möglichen Finanzierung bzw. der Anlage von Vorsorgegeldern.
Der Vorsorgevertrag
Der Vorsorgevertrag ist ein Angebot von ca. 3000 Bestattungsinstituten, zusammengeschlossen im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Im Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung geregelt werden. Er bietet die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden.
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Hier sollen lediglich einige Beispiele über mögliche oder erforderlich vertragliche Festlegungen aufgeführt werden: Bei Verstorbenen ohne Angehörige beauftragt eine Behörde den Bestatter. Dabei bestimmen völlig fremde Personen - zwangsläufig unpersönlich - nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten die Bestattungsart.
Aus Unkenntnis über die religiöse Zugehörigkeit von Verstorbenen kann es passieren, dass entweder keine oder die falsche kirchliche Bestattung gewählt wird.