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Testament - Erbrecht

Auch wenn es nicht leicht ist, den letzten Willen auf Papier zu bringen: Ein Testament sollte jeder hinterlassen. So können Sie guten Gewissens sein, dass Ihr Erbe später nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu bemächtigt.

Die Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besagt, dass den Familienmitgliedern ein Pflichtteil des Erbes zusteht. Das Erbe wird nach dem BGB verteilt, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat.

Die Verteilung gliedert sich nach:

  • Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel,
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten,
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Es empfiehlt sich, sich zuvor über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu informieren. Möglicherweise kann eine frühere Schenkung die spätere Erbschaftssteuer verringern.

Weitere rechtlich fundierte Angaben zum Thema entnehmen Sie bitte der Broschüre „Erben und Vererben“ die sie hier downloaden können.

"Erben und Vererben" Download

Weitere Informationen: Fachanwalt für Erbrecht Christian Dückinghaus - Anwaltskanzlei Dückinghaus

Der Inhalt dieser Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Verschaffung eines kurzen Überblicks. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorgenannten Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Aufgrund der Komplexität empfehlen wir Ihnen sachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar einzuholen.

Die einfachste Form: Das handschriftliche Testament.

Das handschriftliche Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und Angaben zum Namen, Datum und Ort aufweisen.

Berliner Testament

Häufig setzen sich Ehepartner nach dem sogenannten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder erhalten erst ihr Erbe, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem großen Vermögen kann dies allerdings zu einer hohen steuerlichen Belastung führen. Ein Testament kann jederzeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen über die Existenz und den Verbleib des Dokuments. Sie können Ihr Testament auch gemeinsam mit Ihren sonstigen Vorsorgeverfügungen in unserem Haus hinterlegen.

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