Die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht für den medizinischen Bereich. Die jeweilige Person kann im Vorhinein ihre Entscheidung für die medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung treffen.
Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form - versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Verfassers - vorliegen. Die eigenhändige Unterschrift sollte im Abstand von 2-3 Jahren aktualisiert werden, damit sich der Verfasser im stetigen Zeitabstand mit seinem Willen auseinander setzt.
Gleichzeitig sollte die Patientenverfügung von mindestens einem Zeugen bestätigt werden. Es empfehlen sich auch mehrere Zeugen, da sich möglicherweise einer der Zeugen nicht mehr im Lebensumfeld des Patienten aufhält. Die Zeugen bekunden sodann, dass der Verfasser / Patient beim Abschluss der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Des weiteren empfiehlt sich auch, das Formular der Patientenverfügung handschriftlich auszufüllen, da somit deutlich wird, dass sich der Patient intensiv Gedanken über seinen Sterbevorgang gemacht hat.
Wir haben für Sie eine Patientenverfügung als PDF-Formular zur Verfügung gestellt welches Sie herunterladen können.
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Verfügung pro vitadies bedeutet, dass alle maximalen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, d.h. lebenserhaltende Therapien zu Gunsten des Patienten eingesetzt werden sollen
dies bedeutet, dass der Patient bei ungünstiger Behandlungsprognose eine Behandlungseinschränkung bzw. -abbruch wünscht, d.h. dass er sich gegen eine Sterbeverlängerung bei schwerer Krankheit ausspricht.
Das Original könnte beim Verfasser oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Eine Verwahrung bei einem Notar ist ebenfalls möglich. Eine Abschrift sollte jedoch auch jeder Zeuge aufbewahren. Es ist jedoch davon abzuraten, die Patientenverfügung beim Testament aufzubewahren, da das Testament erst nach dem Tode geöffnet wird.
Eine Patientenverfügung kann sowohl mit der Vorsorgevollmacht als auch mit der Betreuungsverfügung kombiniert werden.